Sportförderrichtlinie überarbeiten und Sporthaushalt neuordnen
Waar het om gaat
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sportförderrichtlinien im Punkt „Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten“ zu überarbeiten. Die Höhe der Förderung soll sich am tatsächlichen Raumbedarf und an der Leistungsfähigkeit der Vereine orientieren. Zudem soll der sog. 3,5-Mio.-Topf aufgelöst und der Sporthaushalt an die üblichen Verfahren anderer Fachausschüsse angepasst werden – für mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei der Mittelverteilung.