Einführung der Grundsteuer C zur Begrenzung von Bodenspekulation prüfen

Verwiesen Ratssitzung am 3. Februar 2026 A-R/0009/2026 Umwelt und Bauen
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Worum es geht

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Grundsteuer C zu prüfen – ein erhöhter Hebesatz für unbebaute, aber baureife Grundstücke. Ziel ist es, steuerliche Anreize zu schaffen, damit Grundstücke bebaut und nicht gehortet werden. Die Ergebnisse sollen dem Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung bis Ende 2026 vorgelegt werden, ggf. mit einem Hebesatzvorschlag für 2027.

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