Aufwands­entschädigungen

Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder der Mitglieder der Fraktion.

Ratsmitglieder in Münster erhalten für ihre ehrenamtliche Arbeit eine monatliche Aufwandsentschädigung nach der Entschädigungsverordnung NRW und der Hauptsatzung der Stadt Münster. Münster zahlt sie als Pauschale; ein zusätzliches Sitzungsgeld für Rats-, Ausschuss- oder Fraktionssitzungen gibt es für Ratsmitglieder nicht. Für besondere Funktionen wie den Vorsitz einer Fraktion oder eines Ausschusses kommt eine Funktionszulage hinzu. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger erhalten ein Sitzungsgeld je Sitzung, Mitglieder von Aufsichtsräten und weiteren Gremien gegebenenfalls eine Vergütung der jeweiligen Gesellschaft oder Einrichtung.

Monatliche Aufwandsentschädigungen der Ratsmitglieder 2026 Stand: 20. Januar 2026. Quelle: Transparenzregister der Fraktion.
Ratsmitglied Funktion Grundpauschale Funktionszulage Mobilitätserstattung Monatlich
Maren Berkenheide Fraktionsvorsitzende 591,20 € 1.182,40 € – 1.773,60 €
Sven Konopka Vorsitzender des Betriebsausschusses citeq 591,20 € 591,20 € 31,00 € 1.213,40 €
Helene Goldbeck Stellvertretende Fraktionsvorsitzende 591,20 € – 105,23 € 696,43 €

Funktionszulage für den Fraktionsvorsitz: doppelter Satz der Grundpauschale, für den Vorsitz eines Ausschusses der einfache Satz (Hauptsatzung § 10 Abs. 6). Die Mobilitätserstattung von Maren Berkenheide wird nachgetragen. Vergütungen aus Aufsichtsräten und weiteren Gremien stehen unten.

Sitzungsgeld

Sitzungsgeld gibt es nur für die Teilnahme an einer Sitzung. Die Stadt Münster zahlt es sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren Stellvertretungen; Ratsmitglieder erhalten stattdessen die monatliche Pauschale.

Sitzungsgeld der Stadt Münster 2026 Stand: 1. Januar 2026. Quelle: Entschädigungsverordnung NRW § 2 Abs. 4, Hauptsatzung der Stadt Münster § 10.
Wer Wofür Betrag
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger (auch Stellvertretungen) Sitzung des Ausschusses, in den sie gewählt sind 67,60 € / Sitzung
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger (auch Stellvertretungen) Fraktionssitzung, höchstens 12 im Jahr 67,60 € / Sitzung
Mitglieder der Kommission Inklusion (KIB) Sitzung der Kommission 67,60 € / Sitzung
Ratsmitglieder Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen – (mit der Monatspauschale abgegolten)

Höchstens zwei Sitzungsgelder je Tag. Auf Antrag kommt Verdienstausfall hinzu (Regelstundensatz 13,90 €, höchstens 84,00 € je Stunde). Ab 2027 steigen die Sätze jedes Jahr um 2 %.

Vergütungen in weiteren Gremien

Für Aufsichtsräte, Beiräte und Zweckverbände zahlt die jeweilige Gesellschaft oder Einrichtung. Hier stehen die Gremien mit Mitgliedern der Fraktion, für die eine Vergütung festgelegt und veröffentlicht ist.

Vergütungen in weiteren Gremien 2026 Stand: 28. Oktober 2026. Quelle: Ratsbeschluss V/0527/2022, Jahresabschlüsse 2025 (V/0399/2026, V/0336/2026), AMEG NRW, Transparenzregister der Fraktion.
Gremium Für die Fraktion Vergütung
Aufsichtsrat Stadtwerke Münster Sten Kramin (Mitglied) 200,00 € / Monat
Aufsichtsrat Wohn + Stadtbau Helene Goldbeck (Stellvertretung) 260,00 € / Sitzung (Mitglied)
Aufsichtsrat MCC Halle Münsterland Marina Meyer (Mitglied), Helene Goldbeck (Stellvertretung) 130,00 € / Sitzung (Mitglied)
Polizeibeirat Sebastian Schlusen (Mitglied), Sebastian Adam (Stellvertretung) 16,00 € / Sitzungstag
Zweckverband Mobilität Münsterland Helene Goldbeck (Mitglied), Sven Konopka (Stellvertretung) 27,10 € / Sitzung

Für Stellvertretungen ist in den Unterlagen keine eigene Vergütung geregelt. Bauwerke, KonvOY und Wirtschaftsförderung veröffentlichen nur Jahressummen; ihre Beträge werden nachgetragen. Für die übrigen Gremien ist keine Vergütung veröffentlicht. Im Zweckverband kommt eine Pauschale für die Fraktionssitzungen der Grünen hinzu, denen sich die Fraktion dort angeschlossen hat.