Pressestatement – Aktueller Sachstand zum Verfahren

Die Volt Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster hat im Rahmen einer umfassenden Prüfung im Frühjahr 2024 Unregelmäßigkeiten bei der Finanzbuchhaltung der Volt Ratsgruppe im Zeitraum 2021-2023 feststellen müssen. Diese waren so gravierend, dass die Volt Ratsgruppe nach strafrechtlicher anwaltlicher Beratung entschieden hat, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Münster zu erstatten.

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Aus der Zeit als Ratsgruppe (2020–2025)

Das bei der Staatsanwaltschaft Münster laufende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der Volt Ratsgruppe richtet sich unter anderem gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Volt Ratsgruppe. Die Volt Ratsgruppe hat eng mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet und die Ermittlungen und die Sachverhaltsaufklärung vollumfänglich unterstützt. Die Verwaltung der Stadt Münster wurde ebenfalls unverzüglich informiert.

Sollten sich die Verdachtsmomente bestätigen, stellt dies eine gravierende Verletzung der dem ehemaligen Geschäftsführer übertragenen Vermögensbetreuungspflichten dar. Für die Volt Ratsgruppe als Geschädigte gilt gleichwohl, dass die strafrechtliche Tat- und Schuldfrage ausschließlich durch die dazu berufenen Strafgerichte festzustellen ist. Entsprechendes gilt auch für die Höhe des Untreueschadens.

Vergangenes Statement:
https://www.volt-muenster.de/2024/04/22/pressestatement-ratsgruppe/

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