Das bei der Staatsanwaltschaft Münster laufende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der Volt Ratsgruppe richtet sich unter anderem gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Volt Ratsgruppe. Die Volt Ratsgruppe hat eng mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet und die Ermittlungen und die Sachverhaltsaufklärung vollumfänglich unterstützt. Die Verwaltung der Stadt Münster wurde ebenfalls unverzüglich informiert.
Sollten sich die Verdachtsmomente bestätigen, stellt dies eine gravierende Verletzung der dem ehemaligen Geschäftsführer übertragenen Vermögensbetreuungspflichten dar. Für die Volt Ratsgruppe als Geschädigte gilt gleichwohl, dass die strafrechtliche Tat- und Schuldfrage ausschließlich durch die dazu berufenen Strafgerichte festzustellen ist. Entsprechendes gilt auch für die Höhe des Untreueschadens.
Vergangenes Statement:
https://www.volt-muenster.de/2024/04/22/pressestatement-ratsgruppe/