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FAQ: Personalentscheidungen bei Volt Münster

FAQ: Personalentscheidungen bei Volt Münster

Volt Münster
2 Min. Lesezeit
Home Blog FAQ: Personalentscheidungen bei Volt Münster

Warum veröffentlichen wir dieses FAQ?
Im Zusammenhang mit einem Parteiaustritt wurden öffentlich Vorwürfe zu Personalentscheidungen der Ratsgruppe Volt Münster erhoben. Konkret wurde der Vorwurf erhoben, es habe sich bei der befristeten Einstellung eines Familienmitglieds um Vetternwirtschaft gehandelt. Wir möchten die Abläufe transparent darstellen, chronologisch einordnen und den Kontext erläutern.

  1. Was war der Ausgangspunkt der Personalprobleme?
    Im Januar 2024 stellte die Ratsgruppe Volt fest, dass es im Rahmen der Tätigkeit des damaligen Geschäftsführers mutmaßlich zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen war und die Führung der Geschäfte auch sonst in erheblichem Umfang nicht sachgemäß erfolgt war. Das machte sowohl eine personelle wie auch organisatorische Neuaufstellung des Büros erforderlich.
  2. Wie war die Situation im Ratsbüro?
    Nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers war das Büro über Monate deutlich unterbesetzt. Drei Referent*innen mit insgesamt 35 Personenstunden je Woche bearbeiteten das Tagesgeschäft. Parallel dazu mussten die Ratsmitglieder nun neben dem politischen Tagesgeschäft den strukturellen Neuaufbau organisieren.
    Im Februar 2024 wurde die Geschäftsführungsstelle ausgeschrieben. Es ging eine Bewerbung ein, die jedoch zurückgezogen wurde. Gründe für das geringe Interesse dürften vor allem die Befristung der Stelle bis zum Ende der Legislatur, der Teilzeitumfang, die begrenzte Vergütung sowie die damals anspruchsvolle organisatorische Situation im Büro gewesen sein.
    Ab Juni/Juli 2024 fiel zudem ein*e Referent*in aus und schied im Herbst endgültig aus. Mit nunmehr nur noch 15 Personenstunden pro Woche verschärfte sich die Belastung erheblich.
  3. Warum wurde der Mann der damaligen Sprecherin der Ratsgruppe befristet eingestellt?
    Nach rund acht Monaten Vakanz (Januar bis September 2024) entschieden die Ratsmitglieder gemeinsam, eine befristete Übergangslösung zu schaffen. Man entschied sich, keine Geschäftsführung einzustellen, sondern eine befristete Referentenstelle zu schaffen.
    Eine erneute öffentliche Ausschreibung erfolgte nicht, da das vorherige Verfahren trotz des hohen Aufwands ohne Erfolg geblieben war und eine Fortführung bei inzwischen nur noch etwa 15 Monaten Anstellungsdauer wenig erfolgversprechend schien.
    Der Mann der damaligen Sprecherin wurde nach erfolgloser anderweitiger Suche befristet als Referent eingestellt, weil er sowohl über die notwendigen Qualifikationen wie auch über ausreichend Erfahrung für die Tätigkeit verfügte. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren damit die akute Überlastung der Ratsgruppe, die Notwendigkeit einer professionellen Stabilisierung des Büros sowie seine Erfahrung in Verwaltung und Geschäftsführung.
  4. Handelte es sich um Vetternwirtschaft?
    Nein. Die Einstellung des Mannes der früheren Sprecherin der Ratsgruppe erfolgte nicht wegen, sondern trotz des Umstands, dass beide verheiratet sind. Maßgeblich dafür war die fachliche Qualifikation. Die Anstellung bedeutete für ihn zudem keine berufliche Verbesserung, sondern ging mit geringerer Verantwortung und niedrigerer Vergütung einher.
    Parallel wurde befristet Unterstützung im IT- und Pressebereich eingestellt.
    Durch beide Maßnahmen konnte die Arbeitsfähigkeit des Büros gesichert werden.
  5. Wie ging es in der neuen Wahlperiode weiter?
    Nach der Kommunalwahl 2025 wurde die Geschäftsführungsstelle zeitnah erneut ausgeschrieben und konnte dank der attraktiven Rahmenbedingungen erfolgreich extern besetzt werden. Der Mann der früheren Ratsgruppensprecherin schied wie geplant zum Ende des Jahres 2025 aus.
    Personalentscheidungen wurden nicht nach Status oder Bekanntheit getroffen, sondern nach Qualifikation und Eignung. Im Vordergrund steht die Verantwortung gegenüber der Ratsarbeit. Persönliche Bewertungen ändern nichts an dem Anspruch, lösungsorientierte Politik zu machen.